StadtElternRat Wilhelmshaven

Die Elternvertretung aus den Wilhelmshavener Schulen

Mitteilung des StadtElternRats Wilhelmshaven zum Presseartikel der WZ v. 12.02.2018

Wahlfreiheit für Eltern

Wie die Wilhelmshavener Zeitung am 12.02.2018 berichtete, hat sich die Stadt Wilhelmshaven dazu entschieden, keinen Antrag an das Land zu stellen, um am Förderzentrum Warthestraße die Möglichkeit zu eröffnen, Schüler mit dem Förderbedarf Lernen wieder ab dem Schuljahr 2018/2019 in einer 5. Klasse aufnehmen zu können. Die neue Landesregierung will aber vor dem Hintergrund einer von vielen Schwierigkeiten begleiteten schleppenden Einführung der allgemeinen Inklusion in Schulen genau diese Lösung zur Entzerrung der Problematik anbieten. Als Grundlage für diese Entscheidung auf Stadtebene wurde in dem Artikel eine Diskussion aus einer Dienstbesprechung mit den örtlichen Schulleitern angeführt, in der sich diese wohl mehrheitlich gegen eine solche Möglichkeit geäußert hatten.

Eines haben die „Entscheidungsträger dabei jedoch nicht bedacht:

Die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten bei der Wahl der Schulform ihrer Kinder!

Von daher ist diese Entscheidung für den StadtElternRat Wilhelmshaven nicht nachvollziehbar, da nicht einmal in der Herbeiführung der Entscheidung die „Elternsicht“ nachgefragt wurde. Wieder einmal finden wegweisende Entscheidungen auf dem schulpolitischen Sektor über die Köpfe der Eltern hinweg statt.

Aus Sicht des StadtElternRats Wilhelmshaven geht es bei einer solchen Möglichkeit auch nicht um die Gefährdung des Inklusionsprozesses, sondern um ein befristetes, paralleles Angebot im Inklusionsportfolio sowie die Wahlfreiheit der Eltern. Eltern wissen sehr gut, welche Schulform den Bedürfnissen und Anforderungen der Kinder gerecht wird.

Der StadtElternRat steht zur Inklusion und dessen Fortführung, er steht aber auch für die Beibehaltung der Wahlmöglichkeit der Eltern und Schüler/-innen. Der Inklusionsprozess würde mit dieser Maßnahme nicht ausgesetzt, sondern die Möglichkeiten für Eltern und Erziehungsberechtigte würden erweitert.

Überfüllte Klassen an Wilhelmshavener Schulen, fehlende Differenzierungsräume und mangelnde Personalkapazitäten sind uns allen nicht unbekannt. Diese Rahmenbedingungen verschärfen die Problematiken und erschweren eine funktionierende Inklusion. Ein Beispiel: Ein Kind mit Förderbedarf LE (Förderbedarf Lernen) kann bei einer nicht individuellen Ansprache/Förderung, aufgrund fehlender Ressourcen und überfüllter Klassen an Schulen, auch schnell ein Kind mit ES (Förderbedarf Emotional-Soziale-Entwicklung) werden. U.a., weil Leistungsdruck und Klassengröße sowie fehlende Fachkräfte eine intensive Unterstützung kaum ermöglichen.

Der StER Whv sieht einen durchaus berechtigten Bedarf nach einer 5. Klasse am Förderzentrum Wilhelmshaven. Dies machen Elternanfragen deutlich, die es so in den letzten Jahren nicht gegeben hat.

Zum gesetzlichen Hintergrund:

Gem. der Drucksache 18/168 Niedersächsischer Landtag soll das Niedersächsiche Schulgesetz u.a. im § 183 c Abs. 5 geändert werden. Dahingehend , dass Schulträger bestehende Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen im Sek I-Bereich  bis spätestens 2027/28 fortgeführt werden dürfen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung gerechtfertigt. (Anlage 2)

Daher fordert der StadtElternRat Wilhelmshaven alle Eltern und Erziehungsberechtigten auf, sich hier zu Wort zu melden. Geben Sie/Gebt uns ein Meinungsbild zu dieser Frage in Form einer Antwort oder mit Kommentierungen. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

@:mailto:info@ster-whv.de

Anlage 1    http://ster-wilhelmshaven.de/web/wp-content/uploads/2018/02/Keine-Pause-bei-der-Inklusion-2.pdf

Anlage 2 http://ster-wilhelmshaven.de/web/wp-content/uploads/2018/02/18-00168.pdf

Für den StadtElternRat Wilhelmshaven

Martin Burkhart                                                                  Frank Hansmann

Vorsitzender                                                                       stv. Vorsitzender