Informationen zum Schulversuch SPRINT
SPRINT bzw. SPRINT-dual ist ein erfolgreicher Schulversuch, der einen wertvollen Beitrag zur Integration geleistet hat.
Durch das hohe Engagement aller Beteiligten an den öffentlichen berufsbildenden Schulen ist es seit 2015 durch den Schulversuch gelungen, geflüchtete Jugendliche auf eine berufliche Tätigkeit bzw. Berufsausbildung vorzubereiten. Mittlerweile ist die Teilnehmerzahl von rd. 3.000 auf aktuell ca. 1.400 SuS gesunken.Dieser Schulversuch war ursprünglich bis zum 31. Juli 2018 befristet und wurde einmalig bis zum 31. Juli 2019 verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht beabsichtigt.
Die positiven Erfahrungen des Schulversuchs sollen aber nun dauerhaft in das System der berufsbildenden Schulen überführt werden. Es ist geplant, die Erfahrungen bzw. Ergebnisse von SPRINT bei der anstehenden Neugestaltung der Berufsvorbereitung (Arbeitstitel: BES 2020) im Rahmen der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ab dem Schuljahr 2020/2021 zu berücksichtigen. Für das kommende Schuljahr 2019/2020 werden wir die berufsbildenden Schulen durch entsprechende Regelungen in die Lage versetzen, die zentralen Elemente von SPRINT bzw. SPRINT-dual nahtlos in die Berufseinstiegsschule zu integrieren.
Vor Eintritt in die Berufseinstiegsschule wird zukünftig eine grundsätzliche Beratung durch die berufsbildende Schule stattfinden, um die Möglichkeiten und Wege im Rahmen der Berufseinstiegsschule für die Schülerinnen und Schüler individuell zu gestalten. Hierfür haben wir uns erfolgreich eingesetzt, die im Rahmen des Schulversuchs SPRINT bzw. SPRINT-dual zunächst befristet beschäftigten Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen unbefristet weiter beschäftigen zu können.
Für die Förderung der Integration wird zudem die Einrichtung curricular speziell auf die Bedürfnisse schulpflichtiger junger Menschen (u. a. Geflüchtete, EU-Zuwanderer, Aussiedler) ausgerichtete Klassen im Rahmen der Berufseinstiegsschule möglich sein („Sprachförderungs- und Integrationsklasse“; BE-SprInt). Je nach Lernfortschritt können die Jugendlichen aus dieser BE-SprInt-Klasse entweder in die Klasse 1 der Berufseinstiegsschule wechseln und so in vollzeitschulischer Form weitere berufsvorbereitende und allgemein bildende Kompetenzen erwerben. Ebenso ist aber auch ein Wechsel in die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule möglich. Hier werden die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen im Rahmen von Lernortkooperationen noch stärker an die ausbildende Wirtschaft herangeführt, um ihnen so den Übergang in eine grundständige Berufsausbildung zu ermöglichen. Auf diese Weise werden die positiven Evaluationsergebnisse insbesondere aus dem Schulversuch SPRINT-dual umgesetzt, indem die Arbeitsagentur und ausbildende Wirtschaft mit der Berufseinstiegsschule-SprInt direkt eingebunden werden. Anzumerken ist, dass der Besuch der Klasse 2 der Berufseinstiegsschule unabhängig von der Schulpflicht möglich ist.
Um das derart aufgestellte System so flexibel wie möglich zu gestalten, besteht aber auch die Möglichkeit eines Wechsels in umgekehrter Richtung. Sollten also Jugendliche doch noch einer intensiveren Sprachförderung bedürfen, können sie zeitweise oder ganz zurück in die SprInt-Klasse wechseln.
Durch die Übergangsregelungen für das kommende Schuljahr 2019/2020 gewährleisten wir die Kontinuität der erfolgreichen Arbeit und sorgen für Handlungssicherheit, da die Schulen nunmehr die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelbeschulung vornehmen können. Die geflüchteten jungen Menschen haben zudem selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, andere vollzeitschulische Bildungsangebote der berufsbildenden Schulen zu besuchen oder eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Während der betrieblichen Ausbildung können Sprachkurse im Rahmen der Deutschförderverordnung (DeuFöV) oder andere Angebote der Agentur für Arbeit, wie z. B. die assistierte Ausbildung, bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
An diesen zahlreichen Möglichkeiten und Maßnahmen wird deutlich, dass die erfolgreichen Elemente des Schulversuchs SPRINT und SPRINT-dual dauerhaft in das System überführt werden und so fester Bestandteil der Arbeit an berufsbildenden Schulen werden. Durch die Weiterentwicklung eines Projektes hin zu einem grundsätzlichen Angebot an Schulen setzen wir auf Kontinuität.