Auf Grund des § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) hat der Stadt- elternrat Wilhelmshaven (StER) am 03.03.2015 folgende Geschäftsordnung beschlossen.
§ 1 StER-Vorstand
Der Stadtelternrat (StER) wählt einen Vorstand. Dem Vorstand gehören an:
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Schuljahre und endet mit Ab- lauf des letzten Schuljahres in der Amtsperiode. Danach versieht der StER-Vorstand geschäftsführend, bis zur nächsten planmäßigen StER-Wahl, die StER-Amtsgeschäfte.
§ 2 Geschäftsverteilungsplan
Der StER-Vorstand beschließt einen Geschäftsverteilungsplan. Die StER- Vorstandsmitglieder werden zu Beauftragten der verschiedenen Schulformen:
Sie sind die Ansprechpartner der verschiedenen Schulformen und dienen als Bindeglied zwischen den Schulen und StER.
§3 Aufgaben des StER-Vorstandes
§4 Schulausschuss
Der StER ist mit zwei ständigen Mitgliedern im Schulausschuss vertreten. In der Regel sind dies die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreter/in für die Dauer ihrer Amtszeit. Aus den Reihen der Beisitzer sind ihnen zwei feste Vertreter zugeordnet.
§5 Einberufung der StER-Sitzung
Der StER tagt gem. NSchG mindestens zwei Mal im Schuljahr. Dabei werden die StER-Delegierten, ihre Vertreter und die Schuleltern- räte in Schriftform unter Mitteilung einer Tagesordnung zur StER-Sitzung eingeladen. Außerdem kann die/der Vorsitzende den StER nach Bedarf einladen.
§6 Einladungsfristen
Die Einladungsfrist sollte 10 Tage nicht unterschreiten. In begründeten Einzelfällen kann die/der Vorsitzende formlos und ohne Einhaltung einer Frist zur StER-Sitzung einladen.
§7 Tagesordnung der StER-Sitzung
Die Tagesordnung zur StER-Sitzung wird vom StER-Vorstand aufgestellt. Die Delegierten des StER können schriftlich Tagesordnungspunkte bis 2 Tage vor der StER-Sitzung beim StER-Vorstand einreichen. Eine Erweiterung/Änderung der Tagesordnung Bedarf in einer Abstimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Punkte:
§8 Stimmberechtigung
Die Schulen des vom Schulträger bestimmten Schulbezirkes entsenden durch Wahlen in den jeweiligen Schulelternräten (SchER) Delegierte in den StER. Grundsätzlich sind die Delegierten stimmberechtigt.
Ergeben sich so mehr als 28 Delegierte für den StER werden nach § 97 (3) NSchG gem. Schlüssel nach Schulform aus dem Kreis der Delegier- ten, stimmberechtigte Delegierte gewählt.
§9 Beschlussfähigkeit
Der StER ist bei allen StER-Sitzungen beschlussfähig, wenn mind. ein Viertel der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist.
§10 Leitung der StER-Sitzung
Die/der StER-Vorsitzende leitet die StER-Sitzung.
Im Verhinderungsfall wird er von einem Vorstandsmitglied vertreten.
§11 Sitzungsprotokoll
Bei jeder StER-Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das an alle Delegierten, deren Stellvertreter sowie die Schulelternräte verteilt wird. Die/der Schriftführer/ in ist einer der Beisitzer des StER-Vorstandes und über- nimmt diese Aufgabe für die Dauer der Wahlperiode.
Das Protokoll umfasst mindestens folgende Punkte:
Es ist bei jeder StER-Sitzung eine Anwesenheitsliste zu führen, die dem StER-Sitzungsprotokoll beizufügen ist. Das StER-Sitzungsprotokoll ist im Original von der/dem Vorsitzende/n und der/dem Protokollführer/in handschriftlich zu unterzeichnen. Das StER-Sitzungsprotokoll ist auf der nächsten StER-Sitzung zu genehmigen.
§12 StER-Finanzen
Der StER-Vorstand bestimmt über die Verwendung des Etats des Stadt- elternrates und legt über Einkünfte und Ausgaben Rechenschaft vor dem StER ab.
Ein StER-Vorstandsmitglied wird dazu zur/zum Kassenführer/in der StER- Kasse bestimmt. Die/der Kassenführer/in verwaltet den Etat des StER und erstattet dem StER nach Ablauf eines Schuljahres einen Kas- senbericht. Dazu wählt der StER für eine Wahlperiode zwei Kassenprü- fer/innen, die dem StER angehören müssen. Die Kassenprüfer/innen nehmen vor dem Bericht der/des Kassenführer/in eine Kassenprüfung vor.
§13 Änderungen der StER-Geschäftsordnung
Änderungen an der StER-Geschäftsordnung sind nur möglich, wenn der Änderungsvorschlag nach vorheriger schriftlicher Ankündigung in der StER-Tagesordnung dem StER vorliegt. Änderungen der StER-Geschäftsordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
§14 Bekanntgabe der StER-Geschäftsordnung
Die StER-Geschäftsordnung ist jedem StER-Delegierten und jedem Er- satzdelegierten zur Verfügung zu stellen. Die bisherige StER-Geschäfts- ordnung vom 09. November 2010 wird aufgehoben.
Wilhelmshaven, 03.03.2015
Der Vorstand des StER Whv