Pressemitteilung Verband Niedersächsischer Lehrkräfte zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention
PRESSEDIENST
Verband Niedersächsischer Lehrkräfte zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention:
- Weiterhin erhebliche Probleme bei Umsetzung der Inklusion
- Noch zu geringe Verankerung der Inklusion in der beruflichen Bildung
Zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, die am 26. März 2009 ratifiziert worden ist, sieht der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte – VNL/VDR bei der Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen weiterhin erhebliche Probleme. „Die Umsetzung der Inklusion an unseren Schulen läuft noch immer nicht rund, obgleich seit Einführung der Inklusion im Schuljahr 2013/14 vieles angestoßen worden ist. Die Lehrinnen und Lehrer fühlen sich noch immer häufig allein gelassen“, so Torsten Neumann, VNL/VDR-Landesvorsitzender.
Insbesondere den Lehrkräften im Sekundar-I-Bereich macht die praktische Umsetzung der Inklusion wegen oft fehlender Unterstützung durch Sonderpädagogen und pädagogische Mitarbeiter arg zu schaffen. Der VNL/VDR fordert daher erneut die Einrichtung von festen Planstellen für Sonderpädagogen an allen Schulformen, nicht nur an ausgewählten Gesamtschulen. Auch wird durchgängig Unterstützungspersonal an allen Schulen benötigt. Die allmählich anlaufende Bildung multiprofessioneller Teams an einigen Schulen ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch gibt es noch viel zu wenige davon. „So, wie die Inklusion derzeit läuft, kommt es unweigerlich zu einer nicht hinnehmbaren Überbelastung der Lehrerkollegien“, warnt Neumann.
Großen Handlungsbedarf sieht der VNL/VDR noch beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die Inklusion in der beruflichen Bildung ist bislang nur unzureichend verankert. Inklusion darf nicht nach dem Regelschulbesuch enden, sie muss auch danach problem-los fortgesetzt werden können. Ansonsten wären alle Anstrengungen zuvor umsonst.
Damit Inklusion auf Dauer gelingen kann, bedarf es durchaus auch unkonventioneller Mittel. Dabei ist zu beachten, dass Inklusion bedeutet, jedem Kind in seiner Besonderheit gerecht zu werden, sowohl dem behinderten wie dem nicht-behinderten. „Wir wünschen uns eine gelingende Inklusion zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler“, so Neumann abschließend.
Hannover, den 26. März 2018